Das Land Anhalt – Territorium und Hoheitszeichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zu den Abschnitten (mit Klick auf die Zeile): | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das frühe Anhalt, seine Teilungen bis zur Wiedervereinigung unter Fürst Joachim Ernst | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Erbteilung von 1606/1611 und nachfolgende Sekundogenituren | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Zerbster Teilung 1797 bis zur Einheit Anhalts 1863 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom vereinigten Herzogtum 1863 über den Freistaat bis zur Auflösung des Landes 1945 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die anhaltischen Gebiete nach 1945 bis heute | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haben Sie schon von Albrecht dem Bären gehört? Vermutlich ja! Wenn Sie sich bis zu dieser Seite geklickt haben, kann man annehmen, Sie interessieren sich für anhaltische Geschichte. Wer da mal „reinschnuppert”, stolpert unweigerlich über den „Bären”. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Albrecht der Bär lebte zwischen 1100 und 1170 und gilt als der große
Stammvater des Herrschergeschlechts der Askanier. Freilich nannten sie
sich zu Albrechts Lebzeiten noch nicht so, sondern Grafen von
Ballenstedt. Albrecht brachte viele Territorien unter seine Herrschaft,
gilt als der Begründer der Mark Brandenburg und war sogar kurzzeitig
Herzog von Sachsen (gemeint ist hier das Stammesherzogtum auf dem Gebiet
des heutigen Niedersachsens). Er ließ die von seinem Vater Otto dem Reichen errichtete und in einer Fehde zerstörte Burg Anhalt auf dem Großen Hausberg in der Nähe von Ballenstedt neu und größer wieder errichten. Sie galt als eine der mächtigsten Befestigungsanlagen im Harz und wurde der Stammsitz Albrechts. Zur Rekonstruktionszeichnung der Burg Anhalt > < Siegel des Markgrafen von Brandenburg Albrecht der Bär Er hinterließ sechs Söhne und zwei Töchter. Der älteste Sohn Otto erbte die Markgrafschaft Brandenburg, Hermann die Grafschaft Weimar-Orlamünde, Siegfried schlug die kirchliche Laufbahn ein und wurde erst Bischof von Brandenburg und dann Erzbischof von Bremen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Adalbert erhielt die Grafschaft Ballenstedt.
Dietrich
wurde Graf von Werben und sein jüngster Sohn Bernhard
übernahm den Bezirk Ascaria (Aschersleben) sowie den ehemaligen Gau
Serimunt (das Gebiet zwischen Elbe, Saale und Mulde). Nach dem Tode seines Bruders Adalbert wurde Bernhard 1171 Graf von Ballenstedt und erhielt von Kaiser Friedrich Barbarossa das Heimfallsrecht auf die Grafschaft Plötzkau, die 1173 in seinen Besitz überging. Nach dem Sturz des Herzogs von Sachsen und Bayern Heinrich des Löwen im Jahr 1181 wurde er vom Kaiser Barbarossa auch noch mit dem östlichen Teil des schon 1180 zerstückelten Herzogtums Sachsen und den Titel eines Herzogs von Sachsen belehnt. Bernhard starb als 72-Jähriger am 9. Februar 1212 in Ballenstedt. Seine beiden Söhne Heinrich und Albrecht teilten die von Bernhard hinterlassenen Gebiete unter sich auf. Albrecht wurde der Herzog von Sachsen und Heinrich der Graf von Anhalt (er selbst nannte sich Graf von Ascharien* und ab 1215 Fürst in Anhalt). Mit der Erbteilung entstand ein erstmals Anhalt genanntes Territorium. *Ascharien (Ascharia) - der latinisierte Name für Aschersleben - das wichtigste Territorium im alten Herrschaftsgebiet der Grafen von Ballenstedt |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
oben: Seite aus der Heidelberger Manessische Liederhandschrift (Anfang 14. Jh.) mit Heinrich I. von Anhalt (der Ritter in der Mitte mit seinem Gegner im Würgegriff) in einer Turnierkampfszene. Heinrich fand als Minnesänger Aufnahme in die Liederhandschrift und wurde hier irrtümlich als „Der herzoge von anhalte” und mit falsch tingierten Wappen – Siegel-Abbildung und korrektes Wappen weiter unten – dargestellt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Diese Teilung 1212 gilt als die Geburtsstunde Anhalts und
Heinrich I. als Begründer des anhaltischen Fürstenhauses. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Siegel und Wappen des Fürsten Heinrich I. von Anhalt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Siegel des Fürsten Heinrich I. von Anhalt, Grafen von Askanien und seines Sohnes Heinrich II. aus dem Codex Diplomaticus Anhaltinus, Band 2. Das sechsbändige Werk wurde ab 1867 auf Befehl des Herzogs Leopold IV. Friedrich vom anhaltischen Hofarchivar Otto von Heinemann in Dessau herausgegeben. Es ist die Urkundensammlung des Hauses Anhalt und enthält sämtliche damals bekannten Urkunden in Bezug auf Anhalt der Jahre 936 bis 1400 im vollen Wortlaut oder als Regest. Von Heinemann stellte das Siegel als eines von beiden Fürsten genutztes dar. In der Umschrift wird Heinrich als Graf von Ascanien (COMES ASCHARIE) und Fürsten von Anhalt (PRINCEPS DE ANHALT) bezeichnet. Ein genaues Datum der erstmaligen Besiegelung einer Urkunde mit diesem Siegel ist nicht bekannt, dürfte aber nicht vor 1215 liegen. In einer im selben Jahr auf Burg Lopene (südl. von Raguhn) ausgestellten Urkunde nannte sich Heinrich bereits „Fürst in Anhalt“. Bemerkenswert ist die Detailgenauigkeit der abgebildeten Ross und Reiter. Das erste Wappen Anhalts zeigte die Wappenzeichen der zwei wichtigsten askanischen Herrschaften (gespalten; vorn -li.- der rote Adler der Markgrafschaft Brandenburg am Spalt; hinten der Balkenschild, der Schild der askanischen Vorfahren, der Grafen von Ballenstedt). Es entspricht dem Schild des oben gezeigten Reitersiegels Heinrichs. Die Anzahl der schwarzen Balken im goldenen Feld differierten dabei zwischen drei bis sechs Balken. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die
anhaltischen Fürsten
behielten das Wappen Heinrichs, trotz der Teilung in die Linien
Aschersleben, Bernburg und Köthen, bei. Ab Mitte des 15. Jahrhunderts
wurde der Balkenschild um den sächsischen Rautenkranz erweitert. Wohl
auch weil der Anspruch der Anhaltiner auf das Kurfürstentum der 1422
ausgestorbenen Wittenberger Askanier-Linie übergangen wurde. Die
anhaltischen Fürsten wollten wohl diesen Anspruch dadurch manifestieren.
Nun waren im anhaltischen Wappen die beiden wichtigsten askanischen Herrschaftsgebiete vertreten. In der Markgrafschaft Brandenburg waren inzwischen die askanischen Herrscher längst ausgestorben (1319/20), wie auch im zwischenzeitlich zum Kurfürstentum aufgestiegenen Sachsen-Wittenberg . So legte das Wappen der anhaltischen Askanier Zeugnis von der einstigen Bedeutung und Machtentfaltung des askanischen Fürstengeschlechts ab. Dieser Schild gilt noch heute als das Stammwappen des Hauses Anhalt-Askanien. Die sächsischen Herzöge verwendeten bis zur Teilung des Herzogtums (1296 in Sachsen-Lauenburg und Sachsen-Wittenberg) das gleiche Wappen wie ihre anhaltischen Vettern (geteilter Adler/Balkenschild). Noch vor 1300 führten beide Herzogtümer nur noch den Balkenschild mit Rautenkranz. Mit der Erhebung des Wittenberger Herzogs zum Kurfürsten (Goldene Bulle Kaiser Karl IV. 1356) fügte man dem Wappen die Insignien des Reichs-Erzmarschalls (Reichsrennfahne), dessen Amt mit der Kurfürsten-Würde verknüpft war, hinzu. Dass zu späteren Zeiten immer mal wieder überholte und fehlerhafte Wappendarstellungen (falsche Farbgebung -Tingierung- und Zahl der Balken im goldenen Feld) erschienen, liegt wohl an der damals fehlenden bzw. mangelhaften Kommunikation der Herausgeber von Wappenbüchern in weit voneinander entfernten Orten, wie auch fehlender Kenntnis der aktuellen Siegelpraxis der Wappenträger. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das frühe Anhalt, seine Teilungen bis zur Wiedervereinigung unter Fürst Joachim Ernst | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Als
Heinrich 1252 starb, verfuhren seine drei Söhne mit dem Erbe so, wie es
zu dieser Zeit üblich, aber für das relativ kleine Fürstentum
verhängnisvoll war – sie teilten das Land unter sich auf: Heinrich II.,
der „Fette“, wurde Fürst von Anhalt-Aschersleben, Siegfried I. erbte die
Grafschaft Anhalt-Köthen und Bernhard I. erhielt Anhalt-Bernburg. Das zu
dieser Zeit noch nicht praktizierte Erbfolgeprinzip der Primogenitur (der
zuerst geborene Sohn erbt alles, nachgeborene gehen leer aus) ließ in
den nachfolgenden Jahrhunderten aus dem Fürstentum Anhalt durch
Erbteilungen und Übernahme des Besitzes aussterbender Fürstenlinien
einen sich ständig ändernder Flickenteppich von Teilfürstentümern
entstehen. Diese Territorien besaßen wenig Macht und waren wegen ihrer
schwachen wirtschaftlichen Basis oftmals Spielball benachbarter
mächtigerer Landesfürsten. Eine Ausnahme zu dieser Praxis bildete der Erwerb der Stadt und Region Zerbst. Die Grafen von Barby hatten sich anscheinend, gestützt durch ihren Grundbesitz im Zerbster Umfeld, im Laufe der Zeit zu den Herren von Stadt und Umgebung emporgearbeitet. Die Anhaltiner erwarben derweil umfangreiche Güter in deren Umgebung, ähnlich der Barbyer Grafen. Gestützt auf diesen Grundbesitz, konnten sie 1307 die Herrschaft über die Stadt selbst und 1319 die Lehnshoheit über sie gewinnen. Einen territorialen Verlust hingegen mussten sie bei der Grafschaft Aschersleben hinnehmen. So erlosch 1315 mit dem Tod des letzten Grafen von Ascharien und Fürsten von Anhalt, Otto II. die askanische Linie Anhalt-Aschersleben im Mannesstamm. Es entbrannte ein erbittert geführter Kampf um das Ascherslebener Erbe zwischen den Bischöfen von Halberstadt und dem Grafen Bernhard III. von Anhalt-Bernburg, der trotz mehrmaliger Interventionen Kaiser Ludwigs IV. 1333 endgültig zugunsten der Halberstädter Bischöfe entschieden wurde. Der Streit schwelte über Jahrhunderte weiter, blieb aber für Anhalt ohne Erfolg. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Wappen des Grafen von Anhalt, Herrn zu Ascanien und Vogtes zu Stolpen
nach dem „Wappenbuch des Conrad Grünenberg, Ritters und Bürgers zu
Constanz“ von 1483. Entgegen eines Sekretsiegels Fürst Georgs I. von
1468 fehlen die längst in die Balkenschilder integrierten Rautenkränze.
Auch blieb der anhaltische Fürstentitel unerwähnt
(unten links). Diese Fehler sind sicherlich der damaligen Zeit mit den mangelhaften Informationsflüssen zurückzuführen. Auch in Johann Siebmachers Wappenbuch von 1605, dass als Basis des späteren gleichnamigen Standardwerkes der Heraldik gilt, kann man immer noch fehlerhafte Darstellungen wie sche Tingierungen (Farbgebungen) finden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Oben rechts:
Das Fürstlich-Anhaltische Wappen um 1540
(Abbildung aus: Werner Freitag/ Michael Hecht (Hg.), Die Fürsten von Anhalt; mdv Halle (Saale) 2003). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der geschachte Schild sollte den anhaltischen Anspruch auf die verloren gegangene Grafschaft Aschersleben wach halten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Jahre 1173 übernahm Bernhard, der Herzog von Sachsen und Graf von Ballenstedt, die Grafschaft Plötzkau. Später gelangte Plötzkau unter die Lehnsherrschaft des Stiftes Gernrode und stand unter Verwaltung regionaler Adelsgeschlechter. Um 1423 wurden die anhaltischen Fürsten von der Äbtissin des Reichsstiftes Gernrode mit der Burg und Grafschaft Plötzkau belehnt. 1436 zog Fürst Bernhard IV. von Anhalt-Bernburg, nach einem Vergleich mit dem Stift, Plötzkau als erledigtes Lehen ein. Die alte Reichsgrafschaft Plötzkau wurde endgültig fürstlich-anhaltisches Territorium. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Erbteilung von 1606/1611 und nachfolgende Sekundogenituren | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die
gängige Praxis der Erbteilungen und Vererbung vakanter
Grafschaften/Fürstentümer unter den anhaltischen Linien ließ zwar den
anhaltischen Herrschaftsbereich leicht anwachsen, aber das
Gesamtfürstentum blieb zersplittert und weiteren Veränderungen unterworfen.
So war Anhalt unter dem Fürsten Joachim Ernst ab 1570 zum ersten Mal nach Heinrich I. wieder vereint. Allerdings wurde nach seinem Tod 1586 durch seinen erstgeborenen Sohn Johann Georg I. wegen fehlender Primogenitur die Teilung des Fürstentums unter den fünf überlebenden Brüdern aus den zwei Ehen Joachim Ernsts (inzwischen nannten sich alle Herrscher der anhaltischen Teilterritorien und ihre Nachkommen Fürsten) vorbereitet. Nach der Volljährigkeit des jüngsten Sohnes Ludwig (1600) wurde der Gesamtwert des Fürstentums ermittelt und auf dieser Basis vier Landesteile und eine Abfindung für den fünften Erben bestimmt (der Wert jedes der fünf Erbteile betrug 300.000 Taler). Im Jahre 1603 schlossen die Brüder den Erbteilungs- Fürst Joachim Ernst von Anhalt (1536 – 1586) vertrag, der dann 1606 und 1611 umgesetzt wurde. Sich an die bis dahin bestehenden Residenzen Bernburg, Köthen, Zerbst und Dessau orientierend, wurden erst vier, 1611 nach zähen Verhandlungen mit Fürst August, der ursprünglich auf ein Herrschaftsgebiet verzichtende Bruder, das fünfte Teilfürstentum Plötzkau gebildet. Mit dem anfänglichen Verzicht auf ein Territorium war die Zuerkennung der Erbnachfolge für August und seine Nachkommen auf ein durch Erlöschen eines der vier herrschenden Fürstenlinien vakant gewordenes Fürstentum verbunden. Der Verkauf des kleinen Amtes Plötzkau ohne die großen landeshoheitlichen Rechte bedeutete nicht die Erfüllung dieser Klausel, sondern erfolgte auf Drängen Augusts nach einer standesgemäßen Hofhaltung (siehe Karte „Anhalt 1611“ unter „Territorialentwicklung 1606-1863“ im Seitenkopf). |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach
1530 wurde das Fünf-Felder-Wappen des Fürstentums auf neun Felder
vermehrt. Die anhaltischen Fürsten taten es den benachbarten Herrschern
nach, die Erweiterungen ihrer Territorien durch neue Felder in ihren
Wappen manifestierten. Anhalt hatte keine Neuerwerbungen mit deren Wappen man das fürstliche Wappen mehren konnte. Also erfand man Wappenbilder. Reine Kreationen waren die mythische Grafschaft Waldersee und die „Goschaft“ (Untergericht) Warmsdorf, die nun „hohe Grafschaft” genannt wurde. Auch das legendäre Vorväter-Geschlecht der Beringer wurde mit einem gespiegelten Bernburg-Wappen (zur Unterscheidung trägt der Beringer Bär eine Krone und das Tor in der Mauer ist geschlossen) ins neue anhaltische Fürstenwappen aufgenommen. Die Felder des neuen Wappens (von ob. li. nach unt. re): Feld 1. Ftm. Bernburg u. myth. Ahnengeschlecht der Beringer, Feld 2. Herrschaft Ballenstedt, Feld 3. Grafschaft Aschersleben bzw. Askanien, Feld 4. Grafschaft Waldersee, Feld 5. (Herzschild) Stammwappen der Askanier, Feld 6. Hohe Grafschaft Warmsdorf, Feld 7. Gft. Mühlingen (damals anhaltisches Lehen der Grafen von Barby), Feld 8. Regalienfeld (meistens damasziert, abgeleitet von der „Blutfahne”, die den Fürsten bei der Belehnung durch den Kaiser voran getragen wurde, Symbol für das Recht zur Blutgerichtsbarkeit, später auch für andere hohe Rechte, zusammen gefasst für Landeshoheit), Feld 9. Herrschaft Bernburg. |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bild- und Textquelle: Werner Freitag/ Michael Hecht (Hg.) Die Fürsten von Anhalt; mdv Halle (Saale) 2003) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auf dem Reichstag 1582 in Augsburg wurde die Besetzung im
Reichsfürstenrat neu geregelt.
Fürst Joachim Ernst zählte zu den Reichsfürsten und erhielt nach dem
Territorialprinzip (1 Territorium = 1 Stimme) eine Virilstimme
(Einzelstimme; es gab auch Kuriatstimmen – mehrere Reichsgrafen und
Reichsprälaten teilten sich eine Stimme).
Für die Vertretung auf den Reichstagen und bei den
Reichsbehörden sowie anderen weiter gemeinsam zu verwaltenden
Gütern, Rechten und Pflichten (Gesamtung) wurde ein Repräsentant
und Verwalter bestimmt. Die Verwaltung der Gesamtung
oblag dem jeweils ältesten regierenden Fürsten, dem Senior. Diesem Seniorat wurden Güter und Einkünfte zugefügt, die für die Bestreitung aller Reichsverpflichtungen des Gesamthauses Anhalt und anderer zentralen Aufgaben zu dienen hatten. Damit war der Prozess der ständigen Teilungen aber nicht gestoppt. Auch wenn sich die fünf Brüder in einem Zusatzvertrag zur Einführung der Primogenitur verpflichteten, um die bis dahin ausgehandelten Verträge nicht zu gefährden und langwierige Erbstreitigkeiten zu vermeiden (Schlichtungen durch den Kaiser gingen mit hohen Kosten einher), zog sich die Durchsetzung bis ins erste Quartal des 18. Jahrhunderts hin. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
– Schon 1632 erfolgte der erste Bruch des
Zusatzvertrages. In Anhalt-Dessau stiftete der jüngere Bruder Georg
Aribert des regierenden Fürsten Johann Kasimir die Nebenlinie
Anhalt-Dessau-Wörlitz
(bis 1643).
– Der Fürst von Anhalt-Zerbst erbte 1667 von seinem Onkel, dem Grafen von Oldenburg die Herrschaft Jever als Allodialgut. Sie gehörte fortan als nichtanhaltischer Landesteil zum Fürstentum Anhalt-Zerbst. – Zwei Jahre später erfolgte in Anhalt-Bernburg die nächste Teilung. Fürst Christian II. trat seinem Bruder Friedrich zwei Harz-Ämter ab. Dieser gründete das Fürstentum Anhalt-Bernburg-Harzgerode (bis 1709). – Im Jahre 1659 konnten die anhaltischen Fürsten einen Gebietszuwachs verzeichnen. Das Grafengeschlecht von Barby starb aus. Die Grafschaft Mühlingen, Bestandteil der Grafschaft Barby und anhaltisches Lehen der Barbyer, wurde als erledigt eingezogen. Die Fürsten machten es zum anhaltischen Senioratsamt. Das Amt Walternienburg, als Teil der Barbyer Erbmasse und kursächsisches Lehen erbte Anhalt-Zerbst. |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(siehe Karte „Anhalt 1611-1793“ unter „Territorialentwicklung 1606-1863“ im Seitenkopf) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der
letzte askanische Herzog von Sachsen-Lauenburg Julius Franz starb 1689.
Seine zwei erbberechtigten Töchter (in Lauenburg
galt auch die weibliche Erbfolge) meldeten ihren Anspruch an..
Die Herzöge hatten mehrere Erbfolgeverträge abgeschlossen, um es sich
nicht mit den mächtigen Nachbarn zu verderben. Diese Fürsten
beanspruchten nun ihr vermeintliches Erbe. Auch zwischen Anhalt und dem
Herzogtum bestand ein solcher Vertrag. Außerdem hatten sich die
anhaltischen Fürsten der Unterstützung des Kurfürsten von Brandenburg
versichert. Die benötigte Unterstützung erfolgte aber nur teilweise, da
sich der Kurfürst zur fraglichen Zeit auf einem Feldzug befand. Den
anhaltischen Emissären gelang es daher nicht, die Erbansprüche ihrer
Herren durchzusetzen. Nicht zuletzt wegen des Einsatzes von Truppen der
anderen Thronkandidaten. Nach dem endgültigen Scheitern dieses Erbganges fügten die Anhaltiner die Wappenfelder und Titel der askanischen Herzöge den eigenen als Bekräftigung ihres Erbanspruches hinzu. Auf dem nebenstehenden zeitgenössischen Stich eines einfacheren (mittleren) Wappens wurde in dem Schild die obersten drei Felder als Anspruchswappen voran gestellt. Sie stehen für das Herzogtum Sachsen (links), der Pfalz Sachsen -goldener Adler im blauen Feld (Mitte) und dem Herzogtum Engern - drei rote Seeblätter im silbernen Feld (rechts). Der fürstlichen Titulatur wurde der „Herzog zu Sachsen, Engern und Westfalen” hinzugefügt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
– Die Gesamtung unterzog man im Jahre 1669 einer Neuordnung. Die
Seniorats-Ämter wurden aufgeteilt. Das Amt Groß-Alsleben kaufte der
Dessauer Fürst (bereits 1666). Das Stift Gernrode mit Frose
erwarb Bernburg-Harzgerode. Die Grafschaft Mühlingen übernahm der
Zerbster Fürst. Die gemeinsam regierenden Köthener Fürsten Lebrecht und
Emanuel erhielten eine Geldentschädigung. – Eine dritte Nebenlinie entstand 1698 in Zerbst. Fürst Johann Ludwig als Verwalter des Amtes Dornburg gründete die Nebenlinie Anhalt-Zerbst-Dornburg (bis 1742). – In Anhalt-Bernburg entstand nach Erbstreit und Vergleich 1709 das Fürstentum Anhalt-Bernburg-Hoym. Nach der Hochzeit des Fürsten Leberecht von Anhalt-Bernburg-Hoym mit einer nassauischen Prinzessin wurde 1718 mit deren Erbe (Grafschaft Holzappel und Herrschaft Schaumburg) und Bernburg-Hoym das Fürstentum Anhalt-Bernburg-Hoym-Schaumburg gegründet (bis 1812). – Auch in Anhalt-Köthen bildete sich nach Erbstreit und Vergleich 1716 eine Sekundogenitur. Fürst August Ludwig gründete nach Erhalt des Amtes Warmsdorf das Fürstentum Anhalt-Köthen-Warmsdorf (bis 1728). – Der Bernburger Erbprinz Karl Friedrich heiratete 1715 heimlich in zweiter Ehe eine Bürgerliche. Er strebte aber deren kaiserliche Standeserhöhung zur Erlangung der Ebenbürtigkeit an. Den benötigten wichtigen Fürsprecher fand er in Fürst Leopold von Anhalt-Dessau, aber nur bei Gegenleistung (Verkauf des Amtes Gröbzig an Anhalt-Dessau nach Regierungsantritt des Erbprinzen). 1718 starb der alte Fürst und der Verkauf des Amtes Gröbzig wurde vollzogen. Der Kaiser erhob Wilhelmine Charlotte Nüßler 1719 zur Reichsgräfin von Ballenstedt. – Durch Schenkung seines Onkels, Reichsgraf von Promnitz, erhielt 1765 der Köthener Prinz Friedrich Erdmann die preußische Standesherrschaft Pless. Er wurde Stifter der Nebenlinie Anhalt-Köthen-Pless (bis 1847). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wappen des Fürstentums Anhalt-Zerbst nach 1667 (die Wappenfelder der nur Zerbst vorbehaltenen Gebiete wurden,vom Betrachter aus gesehen, in der rechten Feld- spalte plaziert: 2. Feld von oben - Herrschaft Jever; Feld 3 - Herrschaft Kniphausen als Erbanspruch und das 4. Feld - das kursächsisches Lehen Amt Walternienburg*) |
Wappen des Fürstentums Anhalt-Bernburg-Hoym-Schaumburg (nachkolorierter Stich nach 1718 – hier wurde das Wappen des Reichsgrafen Peter Melander von Holzappel für die Grafschaft Holzappel und Herrschaft Schaumburg - rot-weiß geviert mit blauem Herzschild - dem anhaltischen Wappenfeldern rechts angefügt – ) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
*) im neuen Siebmachers Wappenbuch wird das Feld für das Amt Walternienburg in Rot dargestellt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Zerbster Teilung 1797 bis zur Einheit Anhalts 1863 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die nächste territoriale Veränderung fand 1793 statt. In diesem Jahr
starb mit Fürst Friedrich August die Linie Anhalt-Zerbst aus. In Folge
dessen kam zum ersten Mal der Erbfolgevertrag von 1665
(Teilung eines vakant gewordenen Fürstentums unter den verbliebenen
Fürstentümern) zur Anwendung. Der anhaltische Senior übernahm die Verwaltung des Fürstentums namens aller Fürsten bis zur Teilung unter ihnen. Diese erfolgte 1797 durch eine Dreiteilung des Zerbster Fürstentums (anhaltisches Kernland) und per Losentscheid. Bernburg erhielt den östlichen Teil mit Schloss Coswig und die Grafschaft Mühlingen, der mittlere Teil mit Schloss Roßlau, dem Gebiet um Lindau und die Herrschaft mit Schloss Dornburg ging an Köthen, der westliche Teil mit Schloss Zerbst, einem mittleren nördlichen Gebiet (Nedlitz-Bärenthoren-Grimme) und die Exklave Gödnitz wurde Dessau zugeschlagen. Die nichtanhaltische Herrschaft Jever fiel als persönliches Erbe der Zerbster Fürsten an die Schwester des letzten Herrschers, Sophie Auguste Friederike als Katharina II. Zarin von Rußland. Das Amt Walternienburg wurde von Kursachsen als erledigtes Lehen eingezogen und an die Dessauer Fürsten als Mannslehngut vergeben. Das Amt wurde Domäne des Dessauer Fürsten unter sächsischer Hoheit. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(siehe Karte „Anhalt 1797-1863“ unter „Territorialentwicklung 1606-1863“ im Seitenkopf) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der letzte römisch-deutsche Kaiser Franz II. erhob im Jahr 1806, kurz vor Auflösung des Kaiserreiches Fürst Alexius Friedrich Christian von Anhalt-Bernburg zum Herzog. Die beiden anderen Fürsten wurden nach dem Beitritt der drei anhaltischen Staaten (18. 04. 1807) zum Rheinbund vom Kaiser Napoleon zu Herzögen ernannt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Köthen-Plesser Nebenlinie führte nach
der Einführung des Herzogtitels in Köthen
ein „vermehrtes” Wappen. Sie setzte ihr fürstliches Wappen unter einen herzoglichen Wappenmantel und bekrönte das anhaltische Stammwappen (Herzschild) mit einem Fürstenhut. So zeigten sie ihre Zugehörigkeit zum Herzogshaus Anhalt-Köthen und ihren Erbanspruch auf den Köthener Thron an. Sie war zu dieser Zeit auch der einzig übrig gebliebene, noch blühende Zweig der Linie Anhalt-Köthen (vormalig Anhalt-Plötzkau). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lithografie aus der Zeit (1818 - 1847) der Plesser Herzöge auf dem Köthener Thron. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Jahre 1847 erlosch das Fürstenhaus
Anhalt-Köthen. Schon 1818 war die Hauptlinie ausgestorben und den
Köthener Thron bestiegen die Fürsten der Nebenlinie Köthen-Pless. Nach
dem Erbfolgevertrag übernahm der Senior, der Dessauer Herzog die
Regierung in Köthen. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Dessau und
Bernburg wurde 1853 das vereinigte Herzogtum
Anhalt-Dessau-Köthen gegründet. Anhalt-Bernburg erhielt im Gegenzug eine
jährliche Abfindung. Die Standesherrschaft Pless fiel als
nichtanhaltisches Territorium an die nächsten männlichen Verwandten der
Plesser Nebenlinie, den Reichsgrafen von Hochberg. Die Bernburger Fürstenlinie erlosch mit dem Tod des Herzogs Alexander Carl 1863. Damit entstand nach 257 Jahren als Herzogtum wieder ein vereintes Land Anhalt. Der Dessauer Herzog Leopold IV. Friedrich war ab 1863 der erste gesamtanhaltische Herzog. Herzog Leopold IV. Friedrich von Anhalt-Dessau |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom vereinigten Herzogtum 1863 über den Freistaat bis zur Auflösung des Landes 1945 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Herzogtum erhielt 1863 eine neue Verwaltungsstruktur. Es wurde in sechs Kreise unterteilt. Bereits 1865 löste man den Kreis Coswig wieder auf und gliederte das Gebiet in den Kreis Zerbst ein. Die neue Kreisaufteilung erinnerte an die früheren Fürstentümer, stellte aber eine deutliche Vereinfachung der territorialen Zuordnungen dar (siehe Skizze unten). Diese Kreisstruktur bestand über den Untergang des Herzogtums und der Ausrufung des Freistaates 1919 hinaus. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Territoriale Ausdehnung und Kreisstruktur Anhalts nach
der Wiedervereinigung 1863 (Kreisname = Name des Verwaltungssitzes, rote Flächen) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das vereinigte Herzogtum behielt die gemeinschaftlich geführten offiziellen Hoheitszeichen der drei früheren Herzogtümer bei. Sie wurden in der Wappennormale von 1887 lediglich noch einmal gesetzlich bestätigt. Nach der bis 1865 durchgeführten Neustrukturierung der Kreise behielt man die Verwaltungsstruktur im Innern auch im Freistaat bei. Auch das anhaltische Staatsgebiet blieb in diesem Zeitraum unverändert. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kleines Wappen des
Herzogtums Anhalt (unten). Diese Variante wurde zumeist verwendet. (Detail einer zeitgenössischen Devotionalien-Postkarte). |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Große Staatswappen des Herzogtums Anhalt (oben rechts), Wappennormale von 1887. Dieses Wappen führten auch der Herzog und die übrigen Mitglieder des herzoglichen Hauses. Die Verwendung der Helme und Ordenskette blieb ihnen vorbehalten (so gemäß der DEUTSCHEN WAPPENROLLE von Hugo Gerhard Ströhl 1897). Noch vorhandene Hoflieferanten-Schilder zeigen aber, dass dieser Vorgabe in der Praxis nicht strikt Folge geleistet wurde. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In Folge der
revolutionären Nachkriegsereignisse 1918 stürzte die bis dahin
herrschende staatliche Ordnung in Deutschland. Der Kaiser dankte ab. Die
fürstlichen Machtstrukturen in den deutschen Bundesstaaten fielen
daraufhin auch. |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Am
12. November 1918 verzichtete der Prinzregent Aribert, nach der Bildung
eines Arbeiter-und Soldatenrates am 9. November und nach
Straßendemonstrationen in Dessau, für den noch minderjährigen Herzog
Joachim Ernst und das gesamte Fürstenhaus Anhalt auf den Thron. Am 14. November übernahm eine vorläufige Regierung unter SPD-Führung die Macht und am 15. Dezember erfolgten Wahlen zu einer verfassungsgebenden Landesversammlung. Die erarbeitete Verfassung wurde am 18. Juli 1919 angenommen. Durch sie wurde Anhalt ein Freistaat. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der anhaltische Landtag beschloss am 4. April 1924 das neue Wappen für den Freistaat, veröffentlicht in der „Gesetzsammlung für Anhalt” Nr. 9/1924. In Abgrenzung zum früher gültigen Fürstenwappen wählte man ein verändertes Bernburger Wappenmotiv (Herrschaft Bernburg). Beim neuen Wappen verzichtete man auf Wappenmantel und Herzogskrone, setzte dafür eine Bürgerkrone als Zeichen der Volksherrschaft (der Freistaat/ Republik als deren Staatsform) auf den Schild. Die Mauer galt in der kommunalen Heraldik als Zeichen der wehrhaften bürgerlichen Stadtherrschaft. Der Bär als anhaltisches Wappentier wurde von Krone und Halsband, den Zeichen der fürstlichen Herrschaft befreit und schritt nun über eine waagerechte Zinnen-Mauer. Das offene Tor steht für die demokratische Ordnung des Freistaates. Dieses Wappen stellt den bewussten Bruch zu dem vorherigen Hoheitszeichen der Feudalherrschaft dar. Entgegen des oben genannten Gesetzblattes geistert in der Öffentlichkeit immer noch die Variante von Prof. Otto Hupp durch das Internet. Die oben rechts dargestellte Variante entspricht dem im Gesetzblatt veröffentlichten allgemeingültigen Wappen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schon mit Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft verlor der
Freistaat seine Eigenständigkeit durch das „Vorläufige Gesetz über die
Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 31. März 1933. Das „Gesetz
über den Neuaufbau des Reichs“ vom 30. Januar 1934 bedeutete dann sein
endgültiges Aus – er wurde nun das Land Anhalt. In dieser Zeit änderte sich auch die Verwaltungsstruktur: 1932 - die Landkreise Dessau und Köthen werden zum Landkreis Dessau-Köthen vereint (Verwaltungssitz Dessau); 1933 - die Stadtkreise Bernburg und Dessau werden aus den Landkreisen herausgelöst, im Landkreis Dessau-Köthen wird der Verwaltungssitz nach Köthen verlegt; 1934 - der Stadtkreis Köthen wird aus dem Landkreis Dessau-Köthen ausgegliedert; 1935 - der Stadtkreis Zerbst wird gebildet, die Stadt Roßlau wird aus dem Landkreis Zerbst ausgegliedert und der Stadt Dessau zugeordnet. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Zuge dieser Umstrukturierung erhielten die Landkreise auch die Genehmigung zum Führen von Kreiswappen. Diese Verwaltungsstruktur bestand, mit kleineren Änderungen (siehe oben >Anhalt-Karten<) bis zur Auflösung des Landes Anhalt zum Kriegsende 1945. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Wappen der Landkreise Dessau-Köthen, Bernburg,
Ballenstedt und Zerbst (von li. nach re.) Alle Wappen tragen als Herzschild das Wappen des Landes Anhalt. • Das Dessau-Köthensche Kreiswappen Die erste Fassung wurde 1934 genehmigt. Es bestand aus dem Stammwappen des Hauses Anhalt belegt mit fiktiven Wappen Eike von Repkows. Das hier gezeigte Wappen ist die im August 1937 genehmigte zweite Fassung. Die beiden oberen Felder geben das Anhaltinische Stammwappen wieder. Die beiden unteren dienen der territorialen Zuordnung (gold-rot geviert: Grafschaft Waldersee und Rebhuhn auf grünen angeschnittenen Dreiberg: das fiktive Wappen Eikes von Repkow). • Das Bernburger Kreiswappen (März 1936) zeigt drei Wappenfelder von Gebieten, die im Kreisgebiet integriert sind (Schwarz-silbern geschacht: Grafschaft Askanien > hier wohl eher der historische Bezug als anhaltisches Stammland, zwei goldene Schrägrechtsbalken auf blauen Grund: Grafschaft Warmsdorf, silberner Adler auf blauen Grund: Grafschaft Mühlingen und Maria mit Jesuskind in Silber: Schutzpatronin des Klosters Nienburg). • Das Ballenstedter Kreiswappen (genehmigt am 18. Dezember 1935) bestand zeitweilig und ohne offizielle Genehmigung aus dem Wappen der Grafschaft Ballenstedt. Die genehmigte Fassung zeigte, wie bei Dessau-Köthen in den beiden oberen Feldern das anhaltinische Stammwappen. Im Feld 3 findet sich das Ballenstedter Grafschaftswappen wieder. Im silbernen vierten Feld steht der heilige Cyriacus als Schutzpatron für den Reichsstift Gernrode. • Das Zerbster Kreiswappen wird von einem schwarzen Tatzenkreuz geviert. Es symbolisiert die bis zu seiner Säkularisierung durch Kaiser Napoleon 1809 in Buro ansässige Komturei des Deutschen Ritterordens (Stiftung des Grafen Bernhard von Anhalt zwischen 1256 und 1273), in den Balkenzwischenräumen die Wappenbilder der Herren von Zerbst (drei rote Rosen), frühe Stadtherren zwischen 1197 und 1253, sowie der Grafen von Lindau (silberner Adler auf rotem Grund), sie verloren ihre Grafschaft 1370 an die Fürsten von Anhalt durch Nichteinlösung der vorher an die Anhaltiner verpfändeten Herrschaft. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die anhaltischen Gebiete nach 1945 bis heute | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1945
wurden die Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg (die preußische
Provinz Sachsen teilte man im Juli 1944 in ihre zwei Regierungsbezirke
auf – der dritte, Erfurt fiel an Thüringen), der Freistaat Anhalt,
die braunschweigische Enklave Calvörde und der östliche Teil des
Landkreises Blankenburg im Harz, vorher dem Land Braunschweig zugehörig,
sowie die thüringische Enklave Allstedt von der Sowjetischen
Militäradministration in Deutschland (SMAD) zur neuen Provinz Sachsen
vereinigt. Der Name wurde im Oktober 1946 abermals in „Provinz
Sachsen-Anhalt“ geändert. Infolge der Auflösung Preußens verkündete die
Provinz Sachsen-Anhalt am 10. Januar 1947 ihre eigene Landesverfassung.
Kartenskizze links: Die Lage Anhalts (grüne Fläche) in den Nachkriegsterritorien Provinz / Land Sachsen-Anhalt (schwarze Grenzlinie 1945/47), in den DDR-Bezirken Magdeburg und Halle (violette und rote Grenzlinien 1952) sowie im Bundesland Sachsen-Anhalt (rote Grenzlinie 1990). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1945 wurde Roßlau aus
der Stadt Dessau ausgegliedert und erhielt den Status einer
selbständigen Stadt zurück. Der anhaltische Kreis Ballenstedt verschwand schon nach der Kreisgebietsreform 1950 durch seine Eingliederung in die Kreise Quedlinburg und Aschersleben (Hoym) völlig. Der Landkreis Dessau-Köthen und der Stadtkreis Köthen wurden zum Landkreis Köthen zusammengefasst. In der umfassenden DDR-Verwaltungsreform 1952 wurden die ostdeutschen Länder aufgelöst. Das Land Sachsen-Anhalt teilte man in die Bezirke Halle und Magdeburg auf. Dabei geschahen Grenzbereinigungen, bei denen einzelne Städte und Gemeinden von den Nachbarkreisen eingegliedert oder ausgegliedert wurden, wodurch sich die Bezirksgrenzen gegenüber den ehemaligen Landesgrenzen verschoben. So kamen der frühere anhaltische Kreis Zerbst (westlicher Teil), die Exklaven Mühlingen und Alsleben zum Bezirk Magdeburg, während das übrige Anhalt dem Bezirk Halle zugeordnet wurden. Aus dem östlichen Teil des Kreises Zerbst wurde der Kreis Roßlau (zum Bezirk Halle) gebildet. Der Kreis Köthen verlor 1952 große Gebietsteile an die Kreise Bernburg (Preußlitz, Gerlebogk), Bitterfeld (Raguhn, Jeßnitz) und den neugebildeten Kreis Gräfenhainichen (Wörlitzer Winkel). Der Kreis Bernburg verlor Gebiete an die Kreise Staßfurt (Hecklingen, Güsten), Aschersleben (Mehringen), Hettstedt (Sandersleben, Freckleben) und bekam dafür die Gebiete Könnern und Alsleben (Saale) zugeteilt. Durch die Siegelordnung der DDR vom 28. Mai 1953 verloren alle regionalen Wappen ihre Bedeutung als Marke, bzw. Siegel und wurden von den neu gebildeten Kreisen auch nicht mehr geführt. Im nichtamtlichen Gebrauch verwendete man die Wappen der Kreis- und Bezirksstädte für die Präsentation der Kreise und Bezirke. Erst durch die Kommunalverfassung der DDR vom 17. Mai 1990 konnten Gemeinden und Kreise erstmals wieder ausdrücklich Wappen führen und als Siegel verwenden. |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Oben mitte:
Das Wappen der Provinz Sachsen-Anhalt, später Land Sachsen-Anhalt
gibt fälschlicherweise das Wappen des Landes Sachsen wieder
(Balkenteilung beginnt mit Schwarz).
Zur Unterscheidung wird
„ ... eine Bekrönung mit drei goldenen Ähren im Halbrund, die
mittlere stehend, die seitlichen nach rechts und links liegend,
zwischen den Ähren das aufgelöste Bergmannszeichen: rechts schwarzer
Schlägel und links schwarzes Eisen, die Stiele von je zwei grünen
Lorbeerblättern begleitet.“ dem
Wappenschild aufgesetzt. Bei dieser völlig unheraldischen Wappenform blieb die Einbindung eines
anhaltischen Wappenfeldes außen vor. Beschlossen durch den Landtag
von Sachsen-Anhalt am 14. Dezember 1948.
Oben links: Wappen der Provinz Sachsen des Freistaates Preußen zeigt im Schildhaupt den Adler des Freistaates und darunter das sächsische Wappenbild, aber zur Unterscheidung zum Wappen des Landes Sachsen beginnt die Balkenteilung mit einem goldenen Balken. Der Rautenkranz ist zudem gebogen. Dieses Wappen wurde durch das Preußische Staatsministerium am 27. Juni 1927 genehmigt Oben rechts: Das Wappen des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt greift auf das preußische Provinzwappen Sachsen und das Wappen des Freistaates Anhalt (siehe weiter oben) zurück. Es wurden die neu gestalteten Wappenfelder der Vorläuferwappen in einer etwas gezwungen wirkenden, aber heraldisch korrekten Anordnung übernommen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 (Wiedervereinigung durch Anschluss) erfolgte die Wiederherstellung des Landes Sachsen-Anhalt durch das Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 (durch die Volkskammer der DDR verabschiedet). Sachsen-Anhalt besteht seitdem wieder aus den ehemaligen Bezirken Halle (ohne den Kreis Artern) und Magdeburg sowie dem Kreis Jessen, welcher bereits vor 1952 zum Land Sachsen-Anhalt gehörte. Landeshauptstadt wurde Magdeburg. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Entwicklung der sachsen-anhaltischen Kreise mit anhaltischen Gebietsanteilen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die
beiden Kreisgebietsreformen 1994 und 2007 wurden ohne Berücksichtigung
des historisch gewachsenen Territoriums Anhalt vorgenommen. Der
Widerstand der Bevölkerung gegen die „von oben“ durchgesetzten Reformen
manifestierte sich in Protesten und Einlegung von Rechtsmitteln der
unterschiedlichen Interessen-gruppen speziell gegen die Kreis-reform
2007. Als 2012 das 800jährige Jubiläum Anhalts gefeiert wurde, zeigte sich trotz einer fast verschlafenen Vorbereitung der „anhaltischen“ Kreis-und Stadtverwaltungen und eines anfänglich offensichtlichen Desinteresses der Landesregie-rung, dass sich die Anhalter und die von ihnen getragenen Vereine trotz der Zersplitterung der anhaltischen Kreisstruktur weiterhin mit ihrer Heimat und den in ihr lebenden Traditionen und Gebräuchen identifizierten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wappen der Kreise mit anhaltischen Gebietsanteilen nach 1990 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Text, Karten, Bildbearbeitung: Hans-Jürgen Janik |