Beitragszahlungen
1. Einzelmitglieder
Einzelmitglieder zahlen jährlich 35,- € als Mindestbeitrag. Rentner (ohne Nebeneinkommen), Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Auszubildende, Studenten und Schüler zahlen jährlich 25,- €. (ab 01. Januar 2025)
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist spätestens bis 31. März des Jahres zu leisten.
Auch bei Eintritt nach dem 30. Juni d. J. ist der volle Jahresbeitrag gemäß o. a. Regelung zu entrichten.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Der Schatzmeister und dessen Stellvertreter sind auf Grund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für die Abwicklung des Rechnungswesens des Vereins von der Beitragszahlung entbunden.
2. Korporative Mitglieder
Personenvereinigungen, Unternehmen, juristische Personen und Einrichtungen, die keine Rechtspersonen sind ( z.B. Museen und Institutionen ), zahlen einen jährlichen Beitrag nach Selbst-einschätzung, jedoch nicht unter 50,- €.
Anhaltische Kommunen zahlen jährlich einen Mindestbeitrag von 15,- €.
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist spätestens bis 31. März des Jahres zu leisten.
3. Bankverbindung
IBAN DE 13 8005 3722 0302 0223 25
BIC NOLADE21BTF
Konto Nr. 302 022 325 bei der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld,
BLZ 800 537 22
Die Empfangsbestätigung der Geschäftsstelle über den gezahlten Beitrag dient als Ausweis
der Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft erlischt, wenn Jahresbeiträge wiederholt und trotz Mahnung und Hinweise auf die Möglichkeit des Erlöschens derselben, nicht entrichtet wurden.