Eike
von Repkow |
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* zwischen
1180 und 1190 in Repgow(?) , † nach 1233 |
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Eike von Repkow war als Ministerialer anhaltischer
Schöffe und entstammt vermutlich einer schöffenbarfreien Familie mit
Sitz und Stammgut in Reppichau (einem Dorf zwischen Dessau
und Köthen). Sie gehörte zu den Vasallen
der Erzbischöfe von Magdeburg und wurde zum ersten Mal
in einer Urkunde vom 28. Dezember 1156 erwähnt
(Eico und Arnolt von Repgow erscheinen in Wörbzig auf dem
Landgericht des Gaus Serimunt). Die
einzigen schriftlichen Nachweise für Eike von Repkow sind sechs
urkundliche Erwähnungen in dem Zeitraum zwischen 1209 und 1233, dort als
Eico de Ripichowe, Hecco de Repechowe, Heiko von Ripchowe, Eico von
Repechowe und Eico von Ribecowe. Er
verfasste als Eike von Repchowe im Auftrag des Grafen Hoyer von Falkenstein
(Stiftsvogt von Quedlinburg und vermutlich Lehnsherr Eikes)
den
„Sachsenspiegel”, das bedeutendste Rechtsbuch des
Mittelalters. Es war das erste deutsche Rechtsbuch und
auch eines der ersten deutschen Prosawerke. Repkow zeichnete
zwischen 1220 und 1230 in ihm das bis dahin
überlieferte |
Eike von Repgow aus dem Oldenburger
Sachsenspiegel |
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Gewohnheitsrecht der Sachsen auf, versuchte es zu
systematisieren und zu vereinheitlichen. |
Er schuf dadurch eine weit über die
deutschen Landen und auch weit über das Mittelalter hinaus wirkende
Sammlung praktizierter Rechtsvorschriften. Seine
Ausbreitung reichte von Mittel- bis weit nach Osteuropa
und war in Teilen Deutschlands (u. a.
Anhalt und Thüringen) bis zur Einführung des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) 1900 die Grundlage der Rechtssprechung.
Viele der damaligen Rechtsvorschriften sind noch heute im
Sprachgebrauch und auch Gewohnheitsrecht (Beispiel Müllerprinzip
„Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“).
Auf Bitten des Grafen Hoyer verfasste Repkow den
„Spegel der Sassen“
auch in niederdeutscher Sprache. Die beiden
Primärwerke (in Latein und Niederdeutsch) existieren nicht mehr, sondern
nur spätere Abschriften (ca. 460 Handschriften und Fragmente, davon vier
prachtvolle Bilderhandschriften) denen Zusätze, im Laufe der
Rechtsentwicklung, beigefügt wurden. Die vier
Glanzstücke sind: Heidelberger Bilderhandschrift
(zwischen 1295 und 1304 im obersächsischen Raum entstanden),
Oldenburger Bilderhandschrift (1336 im Kloster Rastede
entstanden), Dresdener Bilderhandschrift (zwischen
1295 und 1363 im Raum Meißen entstanden), |
Gustav Adolf Cloß:
Eike von Repkow
Wappentafel aus dem Deutschen Wappenkalender 1933 |
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Wolfenbütteler Bilderhandschrift
(zwischen 1348 und 1371 entstanden, als Vorlage diente die Dresdener
Bilderhandschrift). Bis auf die Oldenburger
Bilderhandschrift, wurden die einzelnen Bilderhandschriften nach ihrem
Aufbewahrungsort benannt. |
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Nach Eike von Repkows letzer urkundlichen
Erwähnung 1233 verliert sich seine Spur. Sein
Todesdatum wie seine Grablege sind unbekannt. |
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