Eike von Repkow    Pfeilretour
 * zwischen 1180 und 1190 in Repgow(?) ,  † nach 1233  
   
Eike von Repkow war als Ministerialer anhaltischer Schöffe und entstammt vermutlich einer schöffenbarfreien Familie mit Sitz und Stammgut in Reppichau (einem Dorf zwischen Dessau und Köthen).
Sie gehörte zu den Vasallen der Erzbischöfe von Magdeburg und wurde zum ersten Mal in einer Urkunde vom 28. Dezember 1156 erwähnt (Eico und Arnolt von Repgow erscheinen in Wörbzig auf dem Landgericht des Gaus Serimunt).
Die einzigen schriftlichen Nachweise für Eike von Repkow sind sechs urkundliche Erwähnungen in dem Zeitraum zwischen 1209 und 1233, dort als Eico de Ripichowe, Hecco de Repechowe, Heiko von Ripchowe, Eico von Repechowe und Eico von Ribecowe. 
Er verfasste als Eike von Repchowe im Auftrag des Grafen Hoyer von Falkenstein (Stiftsvogt von Quedlinburg und vermutlich Lehnsherr Eikes) den
„Sachsenspiegel”, das bedeutendste Rechtsbuch des Mittelalters. Es war das erste deutsche Rechtsbuch und auch eines der ersten deutschen Prosawerke.
Repkow zeichnete zwischen 1220 und 1230  in ihm das bis dahin überlieferte
Eike von Repgow im Oldenburger Sachsenspiegel
Eike von Repgow aus dem
Oldenburger Sachsenspiegel
Gewohnheitsrecht der Sachsen auf, versuchte es zu systematisieren und zu vereinheitlichen.
Er schuf dadurch eine weit über die deutschen Landen und auch weit über das Mittelalter hinaus wirkende Sammlung praktizierter Rechtsvorschriften. Seine Ausbreitung reichte von Mittel- bis weit nach Osteuropa und war in Teilen Deutschlands (u. a. Anhalt und Thüringen) bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) 1900 die Grundlage der Rechtssprechung.
Viele der damaligen Rechtsvorschriften sind noch heute im Sprachgebrauch und auch Gewohnheitsrecht (Beispiel Müllerprinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“).
Auf Bitten des Grafen Hoyer verfasste Repkow den Spegel der Sassen auch in niederdeutscher Sprache.
Die beiden Primärwerke (in Latein und Niederdeutsch) existieren nicht mehr, sondern nur spätere Abschriften (ca. 460 Handschriften und Fragmente, davon vier prachtvolle Bilderhandschriften) denen Zusätze, im Laufe der  Rechtsentwicklung, beigefügt wurden.
Die vier Glanzstücke sind
:
Heidelberger Bilderhandschrift

(zwischen 1295 und 1304 im obersächsischen Raum entstanden), Oldenburger Bilderhandschrift
(1336 im Kloster Rastede entstanden),
Dresdener Bilderhandschrift (zwischen 1295 und 1363 im Raum Meißen entstanden),
Wappentafel Eike von Repkow 1933
Gustav Adolf Cloß: Eike von Repkow
Wappentafel aus dem Deutschen Wappenkalender 1933
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Wolfenbütteler Bilderhandschrift (zwischen 1348 und 1371 entstanden, als Vorlage diente die Dresdener Bilderhandschrift).
Bis auf die Oldenburger Bilderhandschrift, wurden die einzelnen Bilderhandschriften nach ihrem Aufbewahrungsort benannt.

Nach Eike von Repkows letzer urkundlichen Erwähnung 1233 verliert sich seine Spur. Sein Todesdatum wie seine Grablege sind unbekannt.
 
   
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