Territorialentwicklung Anhalts zwischen 1606 und 1863 Pfeilretour
   
Anhalt 1611 -1793 Anhalt 1797 - 1863
 
   
Anhalt 1606 - 1611
Die Fürstentümer nach der vollzogenen Teilung 1606 und 1611 gemäß Erbteilungsvertrag von 1603
 
   
Unter Fürst Joachim Ernst (1536 – 1586) war das Jahrhunderte lang zersplitterte Land 1570 wieder vereint. Sein Nachfolger, Fürst Johann Georg, wurde mit erst 19 Jahren Landesherr und Vormund seiner sechs minderjährigen Brüder.  
Aufgrund der enormen Schuldenlast des Landes vereinbarten die fünf verbliebenen Söhne Joachim Ernsts, Johann Georg, Christian, August, Rudolf und Ludwig, am 30. Juni 1603 in Dessau eine Teilung des Landes, die 1611 vollzogen werden sollte, aber wegen der noch weiter zunehmenden Verschuldung ins Jahr 1606 vorgezogen wurde.  
   
Karte Anhalt 1611 Pfeil_oben
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Die teilbare Gesamterbmasse des Fürstentums Anhalt wurde vorher durch vier Landräte ermittelt und bei einer Höhe von 1.500.000 Talern festgesetzt. Unter Berücksichtigung schon zeitweise existierender Teilungen des Landes einigten sich die Fürsten auf die nachfolgenden allgemeinen Grundsätze der Teilung:  
1. Bildung von nur vier Landesteilen, daher Abfindung des fünften Bruders.
2. Vollständige Teilung dieser Herrschaften nach Untertanen, Ritterschaft, Städten, Bauern und geistlichen Gütern.
 
Jeder der fünf Fürsten hatte demnach 300.000 Taler oder 18.000 Taler jährliche Einkünfte zu beanspruchen.  
 Infolge des Teilungsvertrags von 1603 entstanden 1606 die vier anhaltischen Teilfürstentümer Dessau, Bernburg, Köthen und Zerbst.  
   
Das Land mit allen Herrschaften, Städten, Ämtern und Untertanen sowie mit allen Rechten und
Einkünften wurde wie folgt geteilt:
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Fürst Johann Georg (1567-1618) erhielt Stadt, Amt und Schloss Dessau mit dem Schloss Lippene (an der Mulde zw. Raguhn und Jeßnitz), den Städten Raguhn und Jeßnitz sowie den Ämtern Wörlitz, Sandersleben und Freckleben;  
   
• Fürst Christian (1568-1630) erhielt Stadt, Amt und Schloss Bernburg, Plötzkau, Hoym und Ballenstedt, sowie Harzgerode und Güntersberge;  
   
• Fürst Rudolf (1576-1621) erhielt Stadt, Amt und Schloss Zerbst mit Kermen, Lindau, Roßlau und Coswig;  
   
• Fürst Ludwig (1579-1650) erhielt Stadt, Amt und Schloss Köthen mit Brambach (Forstrevier in der Mosigkauer Heide), Wulfen, Nienburg und den Marken Jeser (Wüstung nördlich von Nienburg/Saale) und Baalberge, Warmsdorf mit Kolbigk und das Vorwerk Diebzig.  
   
• Fürst August (1575-1653) verzichtete zunächst auf einen eigenen Landesteil bei einer Abfindung von 300.000 Talern und der Zuerkennung der Erbnachfolge für sich und seine Erben nach Aussterben eines der vier anderen Fürstenlinien.  
Ihm wurden auf fünf Jahre jährlich 10.000 Taler, je 2.500 Taler von jedem Bruder ausgesetzt.  
   
Angesichts enormer Schulden, die August zur Deckung seiner Hofhaltung bei den anhaltischen Landständen aufnahm, für die seine Brüder aufzukommen hatten, erhielt er 1611, nach weiteren Verhandlungen, von Fürst Christian (I.) gegen Erstattung des Wertes, für den er es selbst übernommen hatte, aus dem Bernburger Landesteil die Herrschaft, das Schloss und Amt Plötzkau, als Fürstentum ohne landeshoheitliche Rechte, zu seiner Verfügung. Pfeil_oben
1665 trat für die Plötzkauer Linie der Fall der Erbnachfolge ein. Fürst Wilhelm Ludwig, der Sohn und Nachfolger des Begründers der Linie Fürst Ludwig von Anhalt-Köthen, starb kinderlos. Die Plötzkauer Brüder Leberecht und Emanuel, gemeinschaftlich regierend, übernahmen Thron und Fürstentum Anhalt-Köthen (später darüber mehr - siehe Anhalt 1611 - 1793  > Anhalt-Bernburg-Harzgerode).
Gesamtung    
Nach der vollzogenen Landesteilung entwickelten sich ab 1606 in den Teilfürstentümern eigene Verwaltungen. Darüber hinaus gab es eine ganze Reihe von Gütern, Rechten und Pflichten, die als „Gesamtung“ auch weiterhin gemeinsam verwaltet werden sollte.
Hierzu gehörten u.a.:
 
– Die Bergwerke im Harz,
– das Münzwesen,
– das Schuldenwesen,
– das Gymnasium Illustre in Zerbst (die Anhaltische Landesuniversität),
– die Vertretung Anhalts auf den Reichstagen und bei den Reichsbehörden (1582 wurde in Augsburg die
   Stimmverteilung der Reichstage neu festgelegt. Fürst Joachim Ernst von Anhalt wurde als alter
   Reichsfürst eine Einzelstimme (Virilstimme) nach dem Territorialprinzip -die Virilstimme ist an das ge-
   samte Land Anhalt gebunden- zugesprochen.).
Die Verwaltung der Gesamtung oblag dem jeweils ältesten regierunden Fürsten, dem Senior. Diesem Seniorat wurden Güter und Einkünfte zur Verfügung gestellt, die für die Bestreitung aller Reichsverpflichtungen des Gesamthauses Anhalt zu dienen hatten.
Diese Einkünfte kamen aus:
– der Erbschutzvogtei zu Gernrode,
– dem Stift Gernrode, nebst dem Gernrodischen Hof zu Bernburg,
– der Propstei zu Groß-Alsleben und
– den ausländischen Lehen.
 
     
Anhalt 1611 - 1793 Anhalt 1797 - 1863
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  Text und Karte: Hans-Jürgen Janik  Pfeilretour