Territorialentwicklung Anhalts zwischen 1606 und 1863 | ||||
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Anhalt
1611 - 1793 Die Fürstentümer, ihre Sekundogenituren und sonstige territoriale Veränderungen |
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Anhalt-Dessau-Wörlitz 1632 – 1643 Entgegen dem Erbteilungsvertrages von 1603, der keine weiteren Teilungen anhaltischer Gebiete vorsah, erfolgte schon 1632 die nächste Abspaltung. Fürst Johann Kasimir von Anhalt-Dessau trat seinem Bruder Georg Aribert (1606 – 1643) die Ämter Wörlitz, Radegast und Kleutsch ab. Die dadurch entstandene Sekundogenitur (die vom Zweitgeborenen oder einem weiteren Nachgeborenen eines Herrscherhauses begründete Nebenlinie) war allerdings nur von kurzer Dauer, denn Georg Aribert heiratete 1637 die Landadlige Johanna Elisabeth von Krosigk. Die Ehe erhielt zwar die kaiserliche Bestätigung, aber nicht die Anerkennung der Ebenbürtigkeit der Gemahlin und der Kinder. Die männlichen Nachkommen des Fürsten waren somit nicht berechtigt, den Fürstentitel zu führen und konnten nicht den Thron besteigen. Frau und Kinder führten den Titel Grafen und Gräfinnen von Bähringen, Herren zu Waldersee und Radegast. Mit dem Tode Georg Ariberts fiel das Fürstentum an Anhalt-Dessau zurück. |
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Anhalt-Bernburg-Harzgerode 1634 – 1709 Zwei Jahre nach der Dessau-Wörlitzer Abspaltung kam es zu einer weiteren Teilung: Fürst Christian II. trat seinem einzig noch lebenden, 14 Jahre jüngeren Bruder Friedrich zu dessen Volljährigkeit die Harz-Ämter Harzgerode und Günthersberge ab. Mit Erlöschen des Köthener Fürstenhauses (1665) übernahm die Plötzkauer Linie gemäß der Erbnachfolge-Klausel (Erbteilungsvertrag 1603) das Köthener Fürstentum. Anhalt-Plötzkau (vor 1611 ein Bernburger Amt) fiel an Anhalt-Bernburg zurück und wurde nach Gebietsaustausch zwischen Bernburg und Harzgerode dem Fürstentum Harzgerode zugeschlagen. Zu einem weiteren Gebietszuwachs kam es 1669: Fürst Friedrich kaufte während seines Seniorats (1660 – 1670) das Senioratsamt Gernrode. Sein einziger Sohn Wilhelm (1643 – 1709) beerbte ihn 1670. Da dessen beide Ehen kinderlos blieben, fiel das Harzgeroder Fürstentum an Bernburg zurück – für kurze Zeit war Anhalt-Bernburg wieder vereint. |
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Die Gräflich-Barby'sche
Erbschaft 1659 Schon 1422 erteilte Albrecht, der letzte askanische Kurfürst von Sachsen, als Lehnsherr über Barby den anhaltischen Fürsten die Anwartschaft auf die Grafschaft Barby. Albrechts Nachfolger, der Wettiner Friedrich, erkannte diese Anwartschaft nicht an und beschränkte sie in einem Lehnbrief der Barbyer Grafen von 1435 auf das Amt Walternienburg. Kurfürst Johann Georg II. erteilte 1652 seinem Sohn, Herzog August von Sachsen-Weißenfels, die Anwartschaft auf die Grafschaft, bestätigte aber den anhaltischen Anspruch auf Walternienburg. Fürst Johann von Anhalt-Zerbst hatte sich inzwischen die Rechte auf das Amt von den anderen anhaltischen Fürsten abtreten lassen. Als 1659 der letzte Graf August Ludwig starb, fiel das Amt als sachsen-weißenfelsisches Lehen an Anhalt-Zerbst und Barbys westlicher Teil, die Grafschaft Mühlingen, als altes anhaltisches Lehen der Barbyer Grafen an Anhalt zurück. Mühlingen wurde anhaltisches Senioratsamt. |
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Verkauf und
Verteilung der Senioratsämter 1669 Die mit den Senioren wechselnde Herrschaft über die Senioratsämter und -güter wirkte sich ungünstig auf die Verwaltung und Bewirtschaftung der Güter aus. Deshalb erfolgte am 23. April 1669 eine Neuordnung des Seniorats. Die Fürsten beschlossen eine Teilung des Bestandes, • nachdem schon 1666 Amt Groß-Alsleben durch Kauf für 32.000 Taler an Dessaus Fürsten Johann Georg II. übergegangen war. • Stift Gernrode mit Frose kaufte Fürst Friedrich von Anhalt-Bernburg-Harzgerode für 18.000 Taler. • Der Bernburger Fürst Victor Amadeus erwarb den Gernrodischen Hof zu Bernburg für 11.000 Taler. • Die Grafschaft Mühlingen ging für 24.000 Taler an die Zerbster Fürsten. • Die Köthener Fürsten Lebrecht und Emanuel erhielten eine Geldentschädigung. |
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Anhalt-Zerbst-Dornburg 1685 – 1742 Mit dem Abgang der Herren auf Dornburg, derer von Münchhausen auf Möckern, fiel Dornburg 1667 (lt. Friedr. Heine, Heinrich Lindner schreibt 1674) an die Fürsten von Anhalt-Zerbst zurück. Der Fürst Karl Wilhelm (1652 - 1718) übernahm 1674 von seiner vormundschaftlich regierenden Mutter die Herrschaft im Zerbster Fürstentum. Später teilte er die Verwaltung des Fürstentums auf. Er selbst regierte im Zerbster Landesteil, seinen Brüdern überließ er kleinere Gebiete ohne hoheitliche Rechte zu ihrer Herrschaft. Anton Günther (1653 - 1714) herrschte in der Grafschaft Mühlingen. Er blieb ohne Nachkommen. Johann Ludwig (1656 - 1704) verwaltete 1685 die Herrschaft Dornburg. Seine unebenbürtige Ehefrau, Christiane von Zeutsch, wurde 1698 durch kaiserlichen Edikt zur Reichsfürstin erhoben. Diese erworbene Ebenbürtigkeit für die Gemahlin und Kinder machte ihn zum Begründer der Nebenlinie Anhalt-Zerbst-Dornburg. Mit dem Tode von Fürst Johann August stirbt 1742 die Hauptlinie Anhalt-Zerbst aus und der Dornburger Christian August (1690 - 1747) besteigt den Zerbster Thron. Dornburg fällt an Zerbst zurück. |
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Anhalt-Bernburg-Hoym-Schaumburg 1692 – 1812 In einem Vertrag vom 1.Juli 1665 sicherten sich die Fürsten Victor Amadeus (Bernburg) und Friedrich (Harzgerode) die Einführung des Erstgeburtsrechtes in ihren Landesteilen zu. Victor Amadeus mit dem Vorbehalt, seine jüngeren Söhne besonders zu versor-gen. So erhielt der zweite Sohn, Leberecht, schon zu Lebzeiten des Vaters (1692) die Güter Zeitz und Belleben (beide im magdeburg-brandenburgischem Amt Könnern). Der nahende Anfall Harzgerodes an Bernburg führte zur Uneinigkeit zwischen den Söhnen von Victor Amadeus in der Erbschaftsfrage. Nach kaiserlicher Vermittlung kam es 1709 zu folgender Schlichtung: • Erbe des Bernburger Fürstentums wird der Erstgeborene Karl Friedrich, • der jüngere Bruder Leberecht erhält neben mehreren anderen Vergünstigungen das Amt Hoym und die Güter Zeitz und Belleben (ein Paragiat – Abfindung mit Grundbesitz und untergeordneten Rech- ten ohne volle Landeshoheit). Es entstand das Fürstentum Anhalt-Bernburg-Hoym. Zusammen mit dem Allodialerbe von Leberechts Ehefrau Charlotte von Nassau-Dillenburg, die reichsunmittelbare Grafschaft Holzappel und die Herrschaft Schaumburg-Laurenburg, entstand 1718 das Fürstentum Anhalt-Bernburg-Hoym-Schaumburg. Mit dem Tode des letzten Fürsten Victor Karl Friedrich fiel der anhaltische Landesteil (Amt Hoym) an Bernburg zurück, der Allodialbesitz Holzappel mit Schaumburg (1806 durch Reichs-deputationshauptschluss mediatisiert) an Erzherzogin Hermine Amalie Marie von Habsburg-Lothringen (geb. Prinzessin von Anhalt-Bernburg-Hoym-Schaumburg). |
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Anhalt-Köthen-Warmsdorf
1718 – 1728 Am 2.12.1702 wurde in Anhalt-Köthen durch den letzten Willen des Fürsten Emanuel Lebrecht das Erstgeburtsrecht (Primogenitur) eingeführt. Aber der jüngere Sohn August Ludwig sollte ein besonderes Amt ohne Landeshoheit als Apanage erhalten. Da sich August Ludwig der Verordnung nicht fügen wollte, kam es zwischen ihm und dem älteren Bruder Leopold zu einem lang anhaltenden Zerwürfnis. Der Streit wurde erst 1716 durch einen Vergleich geschlichtet: August Ludwig erhielt die Grafschaft Warmsdorf mit allem Zubehör, jedoch ohne landeshoheitliche Rechte. Das Fürstentum Köthen-Warmsdorf existierte nur bis 1728. Im jenem Jahr starb Fürst Leopold und August Ludwig erbte den Köthener Thron. Warmsdorf fiel an Köthen zurück. |
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Kauf des Amtes
Gröbzig 1717/1718 durch Fürst Leopold I. von Anhalt-Dessau Der Bernburger Erbprinz Karl Friedrich heiratete in morganatischer zweiter Ehe heimlich und gegen den Willen des Fürsten Viktor Amadeus 1715 die bürgerliche Wilhelmine Charlotte Nüßler. Mit ihr hatte er zwei Söhne, Friedrich (1712 - 1758) und Karl Leopold (1717 - 1769). Um eine angestrebte Standeserhöhung am kaiserlichen Hof voran zu treiben, benötigte er gewichtige Fürsprecher. Er fand einen in Fürst Leopold von Anhalt-Dessau, der auch eine gebürtige Bürgerliche, Anna Luise Föhse, ehelichte und später ihre Erhebung zur Reichsgräfin erwirkte. Unter der Bedingung, dass Karl Friedrich ihm die Herrschaft Gröbzig samt dessen hoheitlichen Rechten und das Rittergut Werdershausen gegen eine Geldsumme nach dem Tode des Vaters überlässt, willigte Leopold ein. Dem Vernehmen nach soll auch des Erbprinzen Sohn, Viktor Friedrich, in den Vertrag eingewilligt haben. Vermutlich, nur gegen Garantie seiner und seiner Kinder Erbansprüche. Unmittelbar nach dem Tode Viktor Amadeus' (1718) wurde der Besitzwechsel vollzogen. Wilhelmine wurde 1719 zur Reichsgräfin von Ballenstedt erhoben. Die Söhne erhielten den Titel eines Grafen (später Fürsten) von Bärenfeld, allerdings ohne Erbrechte auf Bernburg. Da diese Gebietsabtretung gegen den Schlichtungsvertrag von 1709 zwischen Karl Friedrich und Leberecht verstieß, kam es in den Folgejahren immer wieder zu Gebietsstreitigkeiten zwischen beiden Häusern, die auch in der nächsten Generation fortgeführt wurden. |
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Anhalt-Köthen-Pless 1765 – 1847
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Die territoriale Situation der Lageskizzen entspricht in etwa der Zeit der Inbesitznahme durch die Askanier. | ||||
Text und Karten: Hans-Jürgen Janik |