Beitragsordnung des Vereins für Anhaltische Landeskunde e.V.


vom 05. Juni 2001 in der von der Mitgliederversammlung am 25. Mai 2024 in Bernburg beschlossenen Fassung (nach § 4 Satz 2 Statut des Vereins für Anhaltische Landeskunde e.V.)

I. Beitragszahlungen

1. Einzelmitglieder
Einzelmitglieder zahlen jährlich 35,- € als Mindestbeitrag.
Rentner (ohne Nebeneinkommen), Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Auszubildende, Studenten und Schüler zahlen jährlich 15,- €. Auch bei Eintritt nach dem 30. Juni d. J. ist der volle Jahresbeitrag gemäß o. a. Regelung zu entrichten.

2. Korporative Mitglieder
Personenvereinigungen, Unternehmen, juristische Personen und Einrichtungen, die keine Rechtspersonen sind ( z.B. Museen und Institutionen ), zahlen einen jährlichen Beitrag nach Selbsteinschätzung, jedoch nicht unter 50,- €. Anhaltische Kommunen zahlen jährlich einen Mindestbeitrag von 15,- €.

Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist spätestens bis 31. März des Jahres auf das Konto:
IBAN DE13 8005 3722 03020223 25
BIC NOLADE 21BTF
bei der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld zu leisten.

Die Empfangsbestätigung der Geschäftsstelle über den gezahlten Beitrag dient als Ausweis der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn Jahresbeiträge wiederholt und trotz Mahnung und Hinweise auf die Möglichkeit des Erlöschens derselben, nicht entrichtet wurden.

II. Sonstige Einnahmen
Der Vorstand bemüht sich um Sponsoren, Spenden oder andere finanzielle Zuwendungen, die den Zweck des Vereins fördern.

III. Verwendung der Einnahmen
Die Einnahmen werden für die laufende Kostendeckung des Verwaltungsaufwandes und der Geschäftsführung sowie zur Finanzierung der Vereinsmitteilungen und anderer Publikationen und für Pressemitteilungen verwendet.

Köthen (Anhalt), den 01. Juni 2024

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