I. Beitragszahlungen
1. Einzelmitglieder
Einzelmitglieder zahlen jährlich 20,- € als Mindestbeitrag. Rentner (ohne Nebeneinkommen), Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Auszubildende, Studenten und Schüler zahlen jährlich 10,- €.
Auch bei Eintritt nach dem 30. Juni d. J. ist der volle Jahresbeitrag gemäß o. a. Regelung zu entrichten.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Der Schatzmeister und dessen Stellvertreter sind auf Grund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für die Abwicklung des Rechnungswesens des Vereins von der Beitragszahlung entbunden.
2. Korporative Mitglieder
Personenvereinigungen, Unternehmen, juristische Personen und Einrichtungen, die keine Rechtspersonen sind ( z.B. Museen und Institutionen ), zahlen einen jährlichen Beitrag nach Selbst-einschätzung, jedoch nicht unter 50,- €.
Anhaltische Kommunen zahlen jährlich einen Mindestbeitrag von 15,- €.
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ist spätestens bis 31. März des Jahres auf das
Konto Nr. 302 022 325
bei der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld,
BLZ 800 537 22
zu leisten.
Die Empfangsbestätigung der Geschäftsstelle über den gezahlten Beitrag dient als Ausweis der Mitglied-schaft.
Die Mitgliedschaft erlischt, wenn Jahresbeiträge wiederholt und trotz Mahnung und Hinweise auf die Mög-lichkeit des Erlöschens derselben, nicht entrichtet wurden.
II. Sonstige Einnahmen
Der Vorstand bemüht sich um Sponsoren, Spenden oder andere finanzielle Zuwendungen, die den Zweck des Vereins fördern.
III. Verwendung der Einnahmen
Die Einnahmen werden für die laufende Kostendeckung des Verwaltungsaufwandes und der Geschäfts-führung sowie zur Finanzierung der Vereinsmitteilungen und anderer Publikationen und für Pressemit-teilungen verwendet.
Köthen, den 06.06.1998